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Was ist "bio"?

Wer das Beste will, sollte zu "Bio" greifen. Es steht für:

 
Gesunden Genuss. "Bio" bedeutet gesunde, hochwertige Lebensmittel, die keine Reste von Spritzmitteln oder Antibiotika enthalten. Sich biologisch zu ernähren bringt demnach nicht nur eine erhöhte Zufuhr an bioaktiven Inhaltsstoffen, sondern auch ein erheblich reduziertes Risiko im Zusammenhang mit giftigen Rückständen.
 
Besten Geschmack. Biolebensmittel verwöhnen den Feinschmeckergaumen mit unverfälschtem, natürlichem Geschmack, denn künstliche Aromen oder synthetische Süßstoffe sind bei der Verarbeitung von Biolebensmitteln verboten.
 
Aktiven Umweltschutz. Die Biolandwirtschaft ist die umweltverträglichste Form der Landwirtschaft. Sie schont Boden und Grundwasser, da der Einsatz mineralischer Stickstoffdünger und chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel unzulässig ist. Der Biolandbau ist weniger energieaufwendig und damit klimafreundlicher als die konventionelle Bewirtschaftung.
 
Strenge Kontrollen. Biolebensmittel werden nach strengsten Richtlinien kontrolliert. Alle Betriebe, die Biolebensmittel erzeugen, verarbeiten oder importieren, müssen sich mindestens einmal pro Jahr von einer unabhängigen, staatlich autorisierten Prüfstelle überprüfen lassen.
 
Gut für's Tier. Im Biolandbau werden die Tiere artgerecht und ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten. Ernährt werden sie mit Biofutter, das nach Möglichkeit vom eigenen Hof kommt.
 
Keine Gentechnik. Ökologische und ökonomische Risiken, die von der Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft ausgehen können, sind nach wie vor nicht geklärt. Daher wird im Biolandbau auf Gentechnik strikt verzichtet. Es bestehen lediglich einige wenige Ausnahmen für Lebensmittelzusatzstoffe, die anders für die Hersteller auf dem Markt nicht erhältlich sind. Als allgemeine Obergrenze für den Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sind 0,9 % festgesetzt. In der EU-Bio-Verordnung heißt es dazu, dass es sich bei den Grenzwerten um „Höchstwerte [handelt], die ausschließlich mit einem zufälligen und technisch nicht zu vermeidenden Vorhandensein von GVO im Zusammenhang stehen.“
 

Daran erkennt man Bio  
Ein Lebensmittel darf nur dann "Bio" oder „Öko“ im Namen tragen, wenn mindestens 95 % der Grundzutaten aus dem Biolandbau stammen. Der Hinweis "aus biologischer Landwirtschaft" bzw. „aus ökologischem Anbau/Landbau“ der früher verpflichtend war, ist seit 2009 nicht mehr notwendig, es reicht die Bezeichnung z.B "Bio-Weizen" oder „Öko-Dinkel“.
 
Biolebensmittel erkennt man auch an der Angabe der Kontrollstelle. Sie kann namentlich genannt und/oder durch die Kontrollnummer (zum Beispiel: AT-BIO-301) bezeichnet sein.

Darüber hinaus ist seit 1. Juli 2010 (mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren) die Verwendung des EU-Bio-Logos für verpackte Biolebensmittel verpflichtend. Häufig findet man auch die AMA-Biokontrollzeichen sowie die Marken der Bioverbände.
 
EU-Bio-Logo
Foto: EU Kommission
 
 
AMA-biosiegel  mit ursprungsangabe
Foto: AMA
 
 
ama-biosiegel ohne-ursprungsangabe
Foto: AMA
 

 
Mehr Info:
>> Was heißt „Bio“ in der Landwirtschaft?
>> Die rechtlichen Grundlagen des Biolandbaus
>> Kennzeichnung und Kontrolle
 

28.07.2010, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit