http://www.biolebensmittel.at
Home

Servicelinks

Hauptnavigation

Suche



Standort

Inhalte

Was ist „bio“?

Wer das Beste will, sollte zu „Bio“ greifen. Es steht für:

 
Gesunden Genuss. „Bio“ bedeutet gesunde, hochwertige Lebensmittel, die keine Reste von Spritzmitteln oder Antibiotika enthalten. Sich biologisch zu ernähren bringt demnach nicht nur eine erhöhte Zufuhr an bioaktiven Inhaltsstoffen, sondern auch ein erheblich reduziertes Risiko im Zusammenhang mit giftigen Rückständen.
 
Besten Geschmack. Biolebensmittel verwöhnen den Feinschmeckergaumen mit unverfälschtem, natürlichem Geschmack, denn künstliche Aromen oder synthetische Süßstoffe sind bei der Verarbeitung von Biolebensmitteln verboten.
 
Aktiven Umweltschutz. Die Biolandwirtschaft ist die umweltverträglichste Form der Landwirtschaft. Sie schont Boden und Grundwasser, da der Einsatz mineralischer Stickstoffdünger und chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel unzulässig ist. Der Biolandbau ist weniger energieaufwendig und damit klimafreundlicher als die konventionelle Bewirtschaftung.
 
Strenge Kontrollen. Biolebensmittel werden nach strengsten Richtlinien kontrolliert. Alle Betriebe, die Biolebensmittel erzeugen, verarbeiten oder importieren, müssen sich mindestens einmal pro Jahr von einer unabhängigen, staatlich autorisierten Prüfstelle überprüfen lassen.
 
Gut für´s Tier. Im Biolandbau werden die Tiere artgerecht und ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten. Ernährt werden sie mit Biofutter, das nach Möglichkeit vom eigenen Hof kommt.
 
Keine Gentechnik. Ökologische und ökonomische Risiken, die von der Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft ausgehen können, sind nach wie vor nicht geklärt. Daher wird im Biolandbau auf Gentechnik strikt verzichtet. Es bestehen lediglich einige wenige Ausnahmen für Lebensmittelzusatzstoffe, die anders für die Hersteller auf dem Markt nicht erhältlich sind. Als allgemeine Obergrenze für den Gehalt an gebtechnisch veränderten Organismen (GVO) sind 0,9 % festgesetzt. In der Verordnung heißt es dazu, dass es sich bei den Grenzwerten um „Höchstwerte [handelt], die ausschließlich mit einem zufälligen und technisch nicht zu vermeidenden Vorhandensein von GVO im Zusammenhang stehen.“
 

Daran erkennt man Bio  
Nur Biolebensmittel dürfen folgende Bezeichnungen tragen:
-aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Anbau
-aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Landbau
-aus (kontrolliert) biologischer (ökologischer) Landwirtschaft
 
Biolebensmittel erkennt man auch an der Angabe der Kontrollstelle. Sie kann entweder namentlich genannt und/oder durch die Kontrollnummer (zum Beispiel: AT-W-01-BIO) bezeichnet sein.
 
Häufig zu findende aber nicht verpflichtende Hinweise auf Bioqualität sind das EU-Biologo, die AMA-Biogütesiegel sowie die Marken der Bioverbände.
 
EU-Biologo 110x110 Pixel
Foto: EU-Kom
 
 
AMA-biosiegel  mit ursprungsangabe
Foto: AMA
 
 
ama-biosiegel ohne-ursprungsangabe
Foto: AMA
 

Ein Lebensmittel darf nur übrigens nur dann Bio im Namen tragen, wenn mindestens 95 % der Grundzutaten aus dem Biolandbau stammen.
 
Mehr Info:
>> Was heißt „Bio“ in der Landwirtschaft?
>> Die rechtlichen Grundlagen des Biolandbaus
>> Biokennzeichnung
>> Biokontrolle
 

23.12.2008, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit