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montage aus den kennzeichen der österreichischen bioverbände
Foto: bb/ne

Vorsicht Bio-Schmäh!

Kennzeichnungen sollen garantieren, dass die Konsumenten zwischen Bioprodukten und konventioneller Ware unterscheiden können. Doch es gibt Bezeichnungen, die jenen sehr ähnlich sind, die für Lebensmittel aus biologischem Landbau vorgeschrieben sind. Es empfiehlt sich deshalb, genau auf die Packungsaufschriften zu achten.

 
 
Das ist Bio
Die folgenden drei Formulierungen dürfen in Österreich nur Produkte biologischer Herkunft tragen:
 
-aus (kontrolliert) biologischem Anbau
-aus (kontrolliert) biologischem Landbau
-aus (kontrolliert) biologischer Landwirtschaft 
 
Statt „biologisch“ dürfen auch Zusammensetzungen wie „organisch-biologisch“, oder „biologisch-dynamisch“ und „ökologisch“ verwendet werden.
 
Das ist nicht Bio
Folgende Kennzeichnungen werden häufig mit den echten BIO-Kennzeichen verwechselt!
 
· aus kontrolliertem Anbau
· aus umweltgerechter Landwirtschaft
· umweltgeprüfte Qualität
· aus chemiefreier Landwirtschaft
· aus umweltschonendem Anbau 
· aus Bodenhaltung
· Vollwertnahrungsmittel
· aus naturnahem Anbau
· biobest
· aus österreichischem Anbau
· direkt vom Bauern
· Bauernhofgarantie
 
Die Praxis zeigte bisher, dass sehr viele Konsumentinnen und Konsumenten im Vertrauen auf derartige Kennzeichnungen glaubten, BIO-Produkte zu kaufen. 
 
Weitere wichtige Kennzeichen, die jedoch NICHT für Bio-Qualität garantieren, sind:  
>> Das AMA-Gütesiegel und Herkunftszeichen 
>> Das ##quot##A##quot##-Zeichen
>> Der Strichcode
>> Qualitätsklassen 
 

21.07.2010, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit