Bio-Kontrolle
Bio-Lebensmittel unterliegen besonders strikten Kontrollen. Gemäß der EU-Verordnung 2092/91 müssen alle biologisch produzierenden Betriebe und deren Erzeugnisse strengstens überprüft werden.
Vorgeschrieben ist ein von den Bio-Verbänden unabhängiges Kontrollsystem für alle Biobauern, Händler, Verarbeiter und Vermarkter. Die Biokontrollen werden durch staatlich autorisierte Prüfstellen beziehungsweise von der österreichischen Lebensmittelbehörde durchgeführt und müssen von den Bauern und Verarbeitern selbst bezahlt werden.
Inspektionsbesuche erfolgen mindestens einmal pro Jahr direkt am Hof, in der Molkerei, beim Bäcker, Fleischer etc. Darüber hinaus gibt es stichprobenartige Kontrollen, die in der Regel unangekündigt durchgeführt werden. Jeder Biobauer und Bioproduzent muss einen Vertrag mit einer staatlich autorisierten Kontrollstelle vorweisen können. Mindestens einmal im Jahr werden alle Biobetriebe auf Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien überprüft - und zwar sowohl bei der Produktion, als auch bei der Verarbeitung. Verstöße werden je nach Schwere des Vergehens mindestens mittels Verwarnung, in schlimmeren Fällen aber auch durch Aberkennung des Bio-Status und mit der Rückzahlung von Fördermitteln geahndet.
Kontrolliert wird die Einhaltung der EU-Verordnung 2092/91 bzw. des österreichischen Lebensmittelkodex. Ist der Landwirt Mitglied eines der österreichischen Bio-Verbände, dann wird er auch auf Einhaltung der detaillierteren Verbandsrichtlinien überprüft.
Nach erfolgter Kontrolle erhalten die Betriebe einen Kontrollbericht und ein Prüfzertifikat. Sie dürfen ihre Produkte dann als biologisch vermarkten und mit dem Zeichen der jeweiligen Kontrollstelle versehen. Darüber hinaus unterliegen biologisch hergestellte Lebensmittel selbstverständlich auch der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Aber nicht nur die landwirtschaftlichen Bio-Betriebe werden überprüft. Jeder, der in der Folge auf dem Weg zum Endverbraucher mit Bioprodukten in Berührung kommt, wird kontrolliert. Auch Handel und Verarbeiter müssen über den Warenfluss der Bioprodukte genau Buch führen. Im Handel sind all jene kontrollpflichtig, die biologisch erzeugte Produkte wie Fleisch oder Käse selbst verarbeiten oder verpacken. Einzelhändler, die bereits verpackte und etikettierte Ware direkt an den Endverbraucher verkaufen, sind in Österreich von der Kontrollpflicht ausgenommen.
>> Österreichische Biokontrollstellen
09.03.2009, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit

