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Verbands- und AMA-Förderungskontrollen

Viele österreichische Biobetriebe sind Mitglied eines Bioverbandes. Als solches muss der Landwirt nicht nur die EU-Bioverordnung und den Österreichischen Lebensmittel-Codex einhalten, sondern auch die noch strengeren Verbandsrichtlinien.

 
Die Einhaltung der Verbandsrichtlinien wird ebenfalls von den staatlich autorisierten Biokontrollstellen kontrolliert. Die Befolgung der Richtlinien berechtigt den Biobetrieb zum Führen der jeweiligen Verbandsmarke.
 
AMA-Förderungskontrolle
Erhält ein Landwirt Biobauernförderung – in Österreich sind das rund 95 % aller Biobauern – dann wird zusätzlich von der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (AMA) in ihrer Funktion als Förderungsabwicklungsstelle des Landwirtschaftsministeriums die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Förderungsrichtlinien geprüft.
 
Link:
>> www.ama.at

08.12.2005, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit