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Foto: Newman/ne

Die rechtlichen Grundlagen des Biolandbaus

Seit 1. Jänner 2009 gelten die Verordnungen (EG) 834/2007 und 889/2008. Sie regeln die Herstellung, Kennzeichnung und Kontrolle aus biologischer Landwirtschaft. Die wichtigsten Fakten im Überblick.

 
Für die Tierhaltung werden in der EU-Bioverordnung etwa die Haltungsbedingungen für Biotiere festgelegt. Die Verordnung schreibt außerdem auch vor, womit die Tiere gefüttert und wie sie im Falle von Krankheiten behandelt werden dürfen.
 
Beim Pflanzenbau regelt sie beispielsweise die Herkunft von Saatgut und legt fest, wie bzw. womit gedüngt wird und wie gegen Schädlinge vorzugehen ist.
 
Weiters enthalten die Basisverordnung 834/2007 und die dazugehörigen Durchführungsvorschriften 889/2008 allgemeine Grundregeln wie Umstellungsfristen, Kontroll- und Warenflussverfahren oder Kriterien für die Zulassung einer autorisierten Prüfstelle. Für die KonsumentInnen maßgeblich sind vor allem die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Biolebensmitteln.
 
Als ganz wesentlichen Punkt schreibt die EU-Bioverordnung außerdem die absolute Gentechnikfreiheit für den Biobereich vor. Es bestehen lediglich einige wenige Ausnahmen für Lebensmittelzusatzstoffe, die anders für die Hersteller auf dem Markt nicht erhältlich sind. Als allgemeine Obergrenze für den Gehalt an GVO sind 0,9 % festgesetzt. In der Verordnung heißt es dazu, dass es sich bei den Grenzwerten um „Höchstwerte [handelt], die ausschließlich mit einem zufälligen und technisch nicht zu vermeidenden Vorhandensein von GVO im Zusammenhang stehen.“
  
Bio im Lebensmittel-Codex
Richtlinien für biologische Lebensmittelerzeugung sind außerdem im Kapitel A8 des „Codex Alimentarius Austriacus“ (Österreichischer Lebensmittelkodex bzw. Österreichisches Lebensmittelbuch) enthalten. Der Lebensmittelkodex hat allerdings keine unmittelbare Gesetzes- oder Verordnungswirkung, er dokumentiert vielmehr „die allgemeine Verkehrsauffassung über die Beschaffenheit von Lebensmitteln“. Trotzdem wird er ebenfalls bei der Biokontrolle herangezogen.
 
Verbandsrichtlinien
Gehört ein Biobetrieb einem der Bioverbände an, so sind darüber hinaus dessen noch strengere Richtlinien einzuhalten. 
  
 

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23.12.2008, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit