Sind Zusatzstoffe in Biolebensmittel erlaubt?
Ein Bioprodukt muss grundsätzlich zu 100 % aus biologischer Landwirtschaft stammen. Da aber nicht alle Rohstoffe in Bioqualität lieferbar sind, dürfen bis zu 5 % Zutaten aus konventionellem Anbau verwendet werden.
Was bedeutet das?
Wenn ein Produkt unter der Bezeichnung „aus biologischer Landwirtschaft“ in Verkehr kommt, müssen mindestens 95 % aller landwirtschaftlichen Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen.
Erlaubte Zutaten
In der EU-Bioverordnung sind alle erlaubten Zutaten aus konventioneller Landwirtschaft vollständig aufgelistet. Dazu zählen z.B. Kakaobutter, Stachelbeeren und Muskatnuss.
Zusätzlich gibt diese Verordnung eine kleine Liste von Zutaten nicht landwirtschaftlichen Ursprungs an, die ebenfalls verwendet werden dürfen.
Dazu gehören beispielsweise Pektin als Geliermittel oder Guakernmehl als Verdickungsmittel.
Verbotene Zutaten
Geschmacksverstärker oder synthetische Farbstoffe dürfen nicht verwendet
werden.
29.12.2005, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit

