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Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die biologische Landwirtschaft?

Die „EU-Verordnung 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel“ regelt sowohl die pflanzliche als auch die tierische Produktion.

Ebenso regelt sie die Verarbeitung und Vermarktung von Bio-Erzeugnissen. Das bedeutet, dass die gesamte Kette vom Feld bis zum Biokäse, Biowurst, Biomüsli, Biopizza usw. im Regal den Regeln der Verordnung 2092/91 unterliegt.
Ergänzt wird sie in Österreich für einige Fälle bei der Tierhaltung durch den österreichischen Lebensmittelkodex, dem Codex Alimentarius Austriacus, Kapitel A8, Teilkapitel: „Landwirtschaftliche Produkte tierischer Herkunft".

29.12.2005, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit