Daran erkennt man Biolebensmittel
Allein in Österreich sind bereits über 70 Gütezeichen für Lebensmittel zu finden. Und nur ein geringer Teil davon versichert Bioqualität. Woran man Bio trotzdem einfach erkennen kann.
Bio-Hinweis
Ein Lebensmittel darf nur dann "Bio" oder „Öko“ im Namen tragen, wenn mindestens 95 % der Grundzutaten aus dem Biolandbau stammen. Der Hinweis "aus biologischer Landwirtschaft" bzw. „aus ökologischem Anbau/Landbau“ der früher verpflichtend war, ist seit 2009 nicht mehr notwendig, es reicht die Bezeichnung z.B "Bio-Weizen" oder „Öko-Dinkel“.
Die Prüfstellennummer
Biolebensmittel erkennt man auch an der Kontrollnummer. Sie muss auf der Verpackung angegeben sein, zum Beispiel: AT-BIO-301. Das erste Kürzel steht für den Sitz der Kontrollstelle - AT für Österreich. BIO zeigt an, dass es sich um Lebensmittel aus kontrolliert biologischem Anbau handelt. 301 bezeichnet die Nummer der Kontrollstelle.
Das EU-weite Gütesiegel für biologische Produkte
| Für die Produktion und Kennzeichnung von Biolebensmitteln gilt seit 1 Jänner 2009 die Bio-Verordnung (EG) 834/2007. Seit 1. Juli 2010 ist (mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren) die Verwendung des EU-Bio-Logos für verpackte Biolebensmittel verpflichtend. Verbraucher, die Produkte mit diesem Gütesiegel kaufen, können drauf vertrauen, dass diese zu mindestens 95% aus Bestandteilen biologischer Herkunft bestehen. Neben dem so genannten Euro-Blatt können auch andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden. |
Die AMA-Biokontrollzeichen
Häufig, aber nicht verpflichtend, sind die AMA-Biokontrollzeichen, die von der Agrarmarkt Austria Marketing Gmbh vergeben werden. Es gibt zwei Arten:
| beim AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe wird kein Hinweis auf die regionale Herkunft gegeben. Dies ist beispielweise bei Biolebensmitteln der Fall, die aus mehreren Rohstoffen bestehen, die in verschiedenen Ländern hergestellt werden. Es wird auch oft bei Frischeprodukten (Obst, Gemüse) eingesetzt, die zu verschiedenen Jahreszeiten unterschiedlicher Herkunft sind. | |
| beim AMA-Biozeichen mit Ursprungsangabe müssen die Rohstoffe zur Gänze aus Österreich kommen, sofern sie bei uns erzeugt werden können. Ist dies nicht der Fall, dann darf der Anteil der nicht in Österreich herstellbaren Rohstoffe den Toleranzbereich von einem Drittel nicht überschreiten. |
>> Weitere österreichische Biokennzeichnungen
08.07.2010, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit





